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Richtlinien zur finanziellen Unterstützung von Konzerten

Der Verein kann Konzerte finanziell unterstützen.

Der Vorstand beschließt über die Höhe der Unterstützung nach Vorlage der entgültigen Abrechnung.

 

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein Konzert mit Alter Musik in historischer Aufführungspraxis.

  • Der schriftliche Antrag an den Vorstand erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn des Konzerttermins.

  • Der Antrag enthält Angaben zu

    • Programm,

    • Mitwirkenden und

    • Finanzierung

  • Der Verein wird mit Name und Vereinslogo erwähnt in

    • Flyer,

    • Plakat,

    • Pressetext und

    • Programm.

  • Der Verein darf auf der Veranstaltung für sich werben.

   
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