Der Verein kann Konzerte finanziell unterstützen.
Der Vorstand beschließt über die Höhe der Unterstützung nach Vorlage der entgültigen Abrechnung.
Voraussetzungen:
Es handelt sich um ein Konzert mit Alter Musik in historischer Aufführungspraxis.
Der schriftliche Antrag an den Vorstand erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn des Konzerttermins.
Der Antrag enthält Angaben zu
Programm,
Mitwirkenden und
Finanzierung
Der Verein wird mit Name und Vereinslogo erwähnt in
Flyer,
Plakat,
Pressetext und
Programm.
Der Verein darf auf der Veranstaltung für sich werben.